Beermann Bruns Krais - Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer für Gemeinnützige
Unsere Erfahrungen helfen bei der Gestaltung Ihrer Zukunft
Beermann Bruns Krais - Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer für Gemeinnützige
Unsere Erfahrungen helfen bei der Gestaltung Ihrer Zukunft
ANERKENNUNG DER GEMEINNÜTZIGKEIT
Wir unterstützen Sie im Rahmen der Gründung Ihrer gemeinnützigen Einrichtung und bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt.
GESTALTUNG DER SATZUNG
Für eine schnelle und reibungslose Anerkennung der Gemeinnützigkeit helfen Ihnen unsere Experten bei der Gestaltung der Satzung und sorgen dafür, dass Ihre Satzung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entspricht.
AUSSTELLUNG VON SPENDENBESCHEINIGUNGEN
Bei Geld-, Sach- und Aufwandsspenden treten in der Praxis immer wieder Fragen auf, um keine Fehler bei der Ausstellung von Spendenbescheinigung zu machen.
Unsere Experten beantworten auftretende Fragen hierzu.
STEUERLICHE FÖRDERUNGEN AUSSCHÖPFEN
Nutzen Sie alle Vorteile des Gemeinnützigkeitsrechts. Unsere Experten helfen Ihnen, wenn es darum geht, die Vergünstigungen für gemeinnützige Einrichtungen zu nutzen, einerlei ob Ehrenamtspauschale, umsatzsteuerfreie Einnahmen für Vereine oder Übungsleiterfreibetrag.
MITTELVERWENDUNGSRECHNUNG, RÜCKLAGEN
Zur Jahresabrechnung fordert das Finanzamt häufig auch einen Nachweis über die Verwendung der Spendeneinnahmen an.
Wir erstellen als Nachweis hierüber die Mittelverwendungsrechnung und helfen Ihnen, für die noch nicht verwendeten Mittel Rücklagen zu bilden.
Wir erstellen als Nachweis hierüber die Mittelverwendungsrechnung und helfen Ihnen, für die noch nicht verwendeten Mittel Rücklagen zu bilden.