Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG-Reporting):

Was Unternehmen wissen müssen

Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG-Reporting):

Was Unternehmen wissen müssen

Berichtspflicht ab 2025
Pflicht für große Unternehmen
Auch Mittelstand betroffen

Worum es bei der ESG-Berichterstattung geht

Die ESG-Berichterstattung

(Environmental, Social, Governance) ist ein entscheidender Bestandteil moderner Unternehmensführung.
Ab dem Jahr 2025 sind große Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen und deren Auswirkungen offenzulegen. Dies betrifft nicht nur die ökologischen und sozialen Aspekte ihres Handelns, sondern auch die Art und Weise, wie sie verantwortungsvoll geführt werden. Auch mittelständische Unternehmen können durch Konzernvorgaben oder Anforderungen aus der Lieferkette in diese Berichterstattung einbezogen werden.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie mit zertifizierter Expertise und umfassendem Know-how, um diese komplexen Anforderungen effizient und rechtssicher zu erfüllen.

Herausforderungen bei der Berichterstattung

Komplexe Datenanforderungen

Unternehmen müssen bis zu 826 Datenpunkte erfassen und berichten – eine enorme Heraus­forderung.

Erheblicher Ressourcenaufwand

Die Erstellung des Berichts erfordert spezielle Software und erheblichen Zeitaufwand.

Besondere Prüfanforderungen

Nachhaltigkeitsberichte müssen durch zertifizierte Prüfer innerhalb der Prüfung des Lageberichtes geprüft werden.

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Zertifizierte Expertise für Ihre ESG-Berichterstattung

Mit tiefgreifendem Fachwissen und ausgewiesener Expertise begleiten Christoph Krais, zertifizierter Sustainability-Auditor, und Mathias Preckeler, Experte für Nachhaltigkeitsberichterstattung, Sie durch den gesamten Prozess der ESG-Berichterstattung. Seit 2023 bereiten wir uns intensiv auf die Erbringung adäquater Beratungs- und Prüfungsleistungen vor, unterstützt durch spezielle Fortbildungen. Unser umfassendes Know-how stellt sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen effizient und rechtssicher erfüllt werden.

Unsere Leistungen

Betroffenheitsanalyse

Wir beraten und analysieren für nicht berichtspflichtige Unternehmen das Reporting für die Lieferkette oder für Finanzierungspartner.

Umfassende Wesentlichkeitsanalyse:

Identifizierung relevanter Themen und Datenpunkte, um die Berichterstattung effizient und zielgerichtet zu gestalten.

Elektronische Berichtserstellung:

Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts im ESEF-Format mit bis zu 826 Datenpunkten.

Durchführung von Prüfungen

Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch qualifizierte Auditoren.

Wichtige Fragen und Antworten zur ESG-Berichterstattung

Ein Unternehmen gilt als „groß“, wenn es mindestens zwei der folgenden Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen erfüllt: Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro, Umsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro oder mehr als 250 Mitarbeiter.
Der Bericht dokumentiert, wie die Aktivitäten des Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der CSRD und ESRS verbunden sind. Darüber hinaus sind auch Angaben zu den Themenbereichen „Soziales“ und „Governance“ vorgesehen.
Ja, der Bericht muss geprüft werden, wenn das Unternehmen die Größenklasse „groß“ erreicht oder Teil eines berichtspflichtigen Konzerns ist.
Die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt parallel zur Jahresabschlussprüfung, jedoch mit einem separaten Prüfungsvermerk.
Grundsätzlich ja, allerdings erfordert die Komplexität der Berichterstattung häufig Zusatzqualifikationen.

Ja, der Bericht muss im European Single Electronic Format (ESEF) erstellt werden und kann bis zu 826 Datenpunkte umfassen.

Nein, die relevanten Datenpunkte werden durch eine Wesentlichkeitsanalyse und GAP-Analyse ermittelt.

Die Wesentlichkeit wird aus zwei Perspektiven bewertet: die Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen und Umwelt (Inside-Out) oder die finanziellen Chancen und Risiken für das Unternehmen (Outside-In). Sofern ein Nachhaltigkeitsaspekt aus einer dieser beiden Perspektiven wesentlich ist, besteht eine Berichtspflicht.

Nein, die Wesentlichkeit muss auch für die gesamte Lieferkette und alle relevanten Geschäftsbeziehungen beurteilt werden.

Sie sollten sich professionellen Rat holen. Im Anschluss sollte ein Nachhaltigkeitsteam bestimmt werden und eine geeignete Softwarelösungen für die Berichtserstellung implementiert werden.

Das hängt von den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse ab.  In den meisten Fällen sind zumindest Daten zu Rohstoffen, Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen notwendig.

THG-Emissionen werden in drei Scopes unterteilt: direkte Emissionen (Scope 1), eingekaufte Energie (Scope 2) und Emissionen der gesamten Wertschöpfungskette (Scope 3).

Es existieren folgende Standards, aus denen sich die Berichtspflichten ergeben:

  1. Allgemeine Standards: grundsätzliche Angaben, die unabhängig von der Wesentlichkeitsanalyse zu machen sind, falls ein Unternehmen oder ein Konzern berichtspflichtig ist.
  2. Fünf Umweltstandards zu folgenden Themen:
    • Klimaschutz
    • Umweltverschmutzung
    • Wasser- und Meeresresourcen
    • Biologische Vielfalt und Ökosysteme
    • Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  3. Vier Sozialstandards zu folgenden Themen:
    • Eigene Belegschaft
    • Arbeitskräfte der Wertschöpfungskette
    • Betroffene Gemeinschaften
    • Verbraucher und Endnutzer
  4. Ein Governancestandard
    • Unternehmenspolitik

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